Es freut uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Bundesrat am 22. Juni 2022 die Änderung der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV), der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Fahrlehrerverordnung (FV) beschlossen hat. Die Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft.

Für Rettungsdienste relevant ist aus IVR Sicht Artikel 33 Absatz 5 E-VZV (neu), sehen Sie dazu die Umsetzung der Motionen 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!»

Für weiterreichende Informationen beachten Sie bitte das Informationsschreiben und die Dokumente im Anhang. Sie finden die Medienmitteilung unter der folgenden Adresse: Schnellere Verfahren sowie Erleichterungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer beim Ausweisentzug (admin.ch)

Der bisherige Vize-Präsident Jann Rehli wurde an der jüngsten Mitgliederversammlung des IVR einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Roman Wüst an, welcher den Verband in den schwierigsten Zeiten seines Bestehens geleitet hat.

Die Versammlung folgte der Empfehlung des Gesamtvorstandes. Ziel ist es eine Kontinuität und Konsolidierung sicherzustellen. Gleichzeitig soll das präsentierte Zielbild 2026 verfolgt werden. Jann Rehli verfügt über ein grosses Wissen in der Welt des Rettungswesens und ein ausgezeichnetes berufliches Netzwerk. Seine Kompetenzen wird er zur Stärkung des IVR einsetzen. Gemeinsam mit den weiteren Gremien und der Geschäftsstelle wird es gelingen, die Interessen des Rettungswesens in der Schweiz zu positionieren.

Die Mitgliederversammlung verabschiedete Roman Wüst, dankte ihm für seine hervorragende und sehr geschätzte Präsidentschaft und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft.

Die Versammlung hat Jürg Bärtschi (Vertreter der GDK) für eine weitere Amtszeit wiedergewählt. Als neues Vorstandsmitglied wurde Susanne Schwörer gewählt, welche wir herzlich begrüßen und ihr viel Erfolg wünschen.

Protokoll Mitgliederversammlung

Die ukrainische Botschaft in der Schweiz benötigt ausgemusterte Rettungswagen und verschiedene medizinische Hilfsmittel. Wenn Sie Material haben, das Sie in das Kriegsgebiet entsenden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft, am besten per E-Mail.

 

 

 

 

 

Update 18.05.2022: Die Botschaft teilt mit, dass ihre Telefonleitungen überlastet sind und bittet darum, nur E-Mails als Kontaktkanal zu nutzen. In diesem Fall richten Sie Ihre E-Mails bitte an: nbruno79@yahoo.it  und Kopie zur Information an nikita.ostrovskyi@mfa.gov.ua

Am Donnerstag 14.04.2022 findet der Nationale Tag der Notrufnummer 144 statt.
Folgende Organisationen bieten einen Einblick:

  • Rettung Aargau West – AKB Bank Platz 74, Aarau
  • SPS Ambulances – Fontaine de la Justice, Neuchâtel
  • Rettungsdienst Schaffhausen – Herblinger Mark, Schaffhausen
  • Hemostaz – Place de l`europe, Lausanne
  • Commune Val-de-Travers – Grand-Rue 23, Couvet
  • Rettungsdienst See-Spital – Seestrasse 80, Horgen
  • Rettungsdienst Winterthur – Wache Nord, Andelfingen
  • Reasco AG – Online
  • Rettungsdienst SVAR – Migros, Speicherstrasse 8, Teufen
  • AAA & Rescue Academy – Rathausplatz, Wettingen
  • SIS des montagnes neuchatelaise – Espacité, La Chaux-de-Fonds
  • Ambulanz Saastal – Postplatz, Saas-Fee
  • Rettungsdienst Mittelbünden – Agrola/Landi, Thusis
  • Rettungsdienst Baden & Samariter Baden – Schlossbergplatz, Baden
  • Rettung Basel-Stadt – Online, Social Media
  • Federazione Cantonale Ticinese Servizi Ambulanza – Online, Social Media
  • Rettungsdienst Appenzell Innerrhoden – Landsgemeindeplatz, Appenzell
  • Schutz & Rettung Zürich – Online, Social Media

Q-Labels 

Die neue Rettungskette, die das präklinische System und insbesondere unser GDK-Mandat grafisch zusammenfasst, hat einen roten Faden geschaffen, der alle unsere Aktivitäten miteinander verbindet. Auf der Grundlage dieses Prinzips haben wir eine Neugestaltung unserer Qualitätslabel vorgenommen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine gezieltere Farbauswahl je nach Position in der Rettungskette (Laien vs. Profis, spontan vs. organisiert) und eine einheitliche Sprache, nämlich Englisch. Diese neuen Q-Labels sind für anerkannte Dienste ab sofort im Shop erhältlich. Hier gehts zum Shop

 Stellenanzeigen 

 Offenen Stellen auf unsere Internetseite werden ab sofort 3 Monate anstelle von 2 Monate veröffentlicht. 

Der IVR versendet neu in regelmässigem Abstand via Newsletter Informationen. Eine Anmeldung ist für jedermann möglich.
Sie können sich gerne hier für den Newsletter anmelden.

Die Richtlinien des IVR zur Anerkennung von Rettungsdiensten und die Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4
wurden von der GDK-Plenarversammlung verabschiedet.
Anerkennungen nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab Q3 2022 möglich sein. Nach der Fertigstellung der Handbücher (Q2) steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen zu Verfügung.

Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten 2022

Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4

Der Bundesrat hat Ende 2018 die Führerausweisvorschriften revidiert. Im Vernehmlassungsverfahren ist mehrheitlich befürwortet worden, dass:

  • eine neue Führerausweiskategorie geschaffen wird, die u.a. zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen unabhängig von Gesamtgewicht und Platzzahl berechtigt;
  • mit dem Führerausweis der Kategorie B oder C oder der Unterkategorie C1 im Binnenverkehr auch Anhänger der medizinischen Versorgung des Bevölkerungsschutzes unabhängig vom Gewicht mitgeführt werden dürfen.

Dem Vernehmlassungsergebnis zu diesen Themen und einem Bedürfnis aus der Praxis soll Rechnung getragen werden. Damit wird auch die Gleichstellung der verschiedenen Organisationen ermöglicht.

Der IVR hat sich aktiv dafür eingesetzt, so dass nun auch Rettungsdienste von dieser Änderung profitieren. Diese Weisungen treten am 01. November 2021 in Kraft

Weitere Informationen finden Sie hier.