Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 3. Juni 2026 zur Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) informiert der IVR über den aktuellen Stand der Abklärungen.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat gegenüber dem IVR bestätigt, dass die mit der Revision eingeführten Einschränkungen wie kommuniziert umgesetzt werden. Die Voraussetzungen für Dienstbefreiungen wurden gegenüber der bisherigen Regelung enger gefasst. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter mit eidgenössisch anerkanntem Diplom verfügen damit nicht mehr automatisch über die bisherige Befreiungsmöglichkeit. Bestehende Dienstbefreiungen werden überprüft und die entsprechenden Dossiers neu beurteilt. Gemäss Angaben des Bundes erfolgt die Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs der Armee.

Nach einer ersten Einschätzung des IVR kann die neue Ausgangslage zu einer derzeit nicht quantifizierbaren, jedoch möglichen Verknappung der personellen Ressourcen im zivilen Rettungswesen führen. Daraus können Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung des Betriebs sowie auf die Sicherstellung der Gebietsabdeckung einzelner Rettungsdienste entstehen.

Vor diesem Hintergrund wird der IVR die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die neue Ausgangslage informieren und den Austausch mit den zuständigen Stellen weiterführen.

Der IVR hält weiterhin an seiner Position fest, dass die Einschränkung der bisherigen Befreiungspraxis die Bedeutung des Rettungswesens für die Gesundheitsversorgung sowie für ausserordentliche Lagen nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Bund hat die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) revidiert und damit Änderungen in Kraft gesetzt, die auch das Rettungswesen direkt betreffen.
Der IVR möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass weder auf Bundesebene durch das VBS noch auf kantonaler Ebene oder gegenüber den betroffenen Fachorganisationen – wie beispielsweise dem IVR – eine Konsultation stattgefunden hat.
Mit der am 1. Juni 2026 ohne vorgängige Information in Kraft getretenen Revision werden alle gestützt auf Art. 18 Abs. 1 Bst. c MG in Verbindung mit Art. 29 Bst. a VMDP vom Militärdienst befreiten Angehörigen der Armee neu überprüft. Während bisher grundsätzlich alle Personen, die im Rettungsdienst tätig sind und über ein eidgenössisch anerkanntes Diplom als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter verfügen, von dieser Regelung profitieren konnten, beschränkt sich die Befreiungsmöglichkeit nach aktuellem Verständnis künftig nur noch auf Personen in leitenden Funktionen.
Dem IVR sind die möglichen Auswirkungen dieser Änderung auf die personelle Verfügbarkeit und die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bewusst. Aus diesem Grund prüfen wir die neuen Bestimmungen derzeit sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht und stehen dazu im Austausch mit der GDK sowie weiteren relevanten Partnern.
Die mit dieser Revision vorgenommene Einschränkung ist aus Sicht des Rettungswesens nicht nachvollziehbar. Der IVR wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die bisherige Regelung für die im Rettungsdienst tätigen diplomierten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter wiederhergestellt wird. Nach unserem Verständnis lässt die aktuelle Revision die zentrale Rolle des Rettungswesens bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung – insbesondere auch in ausserordentlichen Lagen, Krisensituationen oder im Verteidigungsfall – unberücksichtigt. Sie gefährdet damit die personellen Voraussetzungen, die notwendig sind, damit die Rettungsdienste ihren Auftrag auch in solchen Situationen erfüllen können.
Sobald die laufenden Abklärungen abgeschlossen sind und die nächsten Schritte festgelegt wurden, werden wir über das weitere Vorgehen informieren.

Gemeinsam mit KATAMED arbeitet das IVR an einem neuen Konzept zur Bewältigung von Grossereignissen. Bereits beim Projektstart war klar, dass ein neues Konzept, das auf den bisherigen Erfahrungen und vorerarbeiteten Erkenntnissen aufbaut, entwickelt werden soll.

Ein zentrales Element ist die Verknüpfung mit den Spitälern, weil nur eine einheitliche Vorstellung der Bewältigungsstrategie durch alle Akteur*innen erfolgsversprechend ist.

Es wurde beschlossen, drei Richtlinien zu erstellen:

  • MANV prä‑hospital
  • Ereignis‑ und Krisenmanagement im Spital
  • MANV hospital+

Alle Dokumente werden gleichzeitig einer breiten Empfängerschaft zur Konsultation zur Verfügung gestellt; diese ist für September/Oktober 2026 geplant. Anschliessend erfolgt eine erneute Überarbeitung in den Arbeitsgruppen, bevor die Vernehmlassung bei den Kantonen im Februar 2027 stattfindet. Ziel ist, die Inkraftsetzung auf der Plenarversammlung der GDK im Mai 2027 zu beschliessen.

Auf Basis der MANV‑Richtlinien sollen in einem weiteren Schritt die Themen Verbrennungen sowie Terror bzw. Ausserordentliche Bedrohungslage ausgearbeitet werden. Der Arbeitsbeginn ist frühestens für den Herbst 2027 vorgesehen.

Die Walliser Kantonale Rettungsorganisation (KWRO) schreibt eine öffentliche Ausschreibung für den Betrieb der SMUR-Basis in Sitten aus. Zur Erinnerung: Das kantonale System ist derzeit um drei Walliser Basen (Visp, Sitten, Martigny) sowie eine interkantonale Basis in Rennaz (Chablais) organisiert. Die Basis in Sitten, die zwingend in der Stadt stationiert sein muss, ist für die Versorgung des Mittelwallis zuständig.

  • Unterlagen und Zuschlagskriterien: Verfügbar auf der Plattform SIMAP (Projet #36638-01 oder auf Anfrage per E-Mail an stephan.zeller@ocvs.ch.
  • Einreichungsfrist: Die vollständigen Bewerbungsdossiers müssen spätestens bis zum 20. Juni 2026 bei der OCVS eingereicht werden.

Vor zehn Jahren wurde mit SWISSRECA das schweizweite Register für ausserklinische Kreislaufstillstände ins Leben gerufen. Ausgehend vom damaligen Tessiner Register (TiReCa) entwickelte sich unter der Leitung des heutigen Geschäftsführers Roman Burkart eine nationale Datenbank, die mittlerweile über 50’000 Einträge umfasst.

Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für zahlreiche Studien, Abschlussarbeiten und weiterer Publikationen. Darüber hinaus dienen sie der kontinuierlichen Qualitätssicherung in den Sanitätsnotrufzentralen 144 sowie bei Rettungsdiensten in der gesamten Schweiz.

Seit 2022 werden die wichtigsten Erkenntnisse jährlich im SWISSRECA-Jahresbericht veröffentlicht – jeweils anlässlich des internationalen World Restart A Heart Day Mitte Oktober. Der Bericht ist eng mit der nationalen Überlebensstrategie bei Kreislaufstillstand des Swiss Resuscitation Council (SRC) verknüpft. Dadurch lässt sich der Fortschritt bei der Erreichung zentraler strategischer Ziele systematisch messen und darstellen.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden von den zuständigen Fachgremien aufgegriffen, um gezielt Versorgungslücken bei ausserklinischen Kreislaufstillständen (OHCA) in der Schweiz zu identifizieren und zu schliessen.

Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums von SWISSRECA erscheint eine Sonderausgabe des Jahresberichts, welche die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dieser Erfolgsgeschichte beleuchtet.

Die Mitgliederversammlung des IVR – IAS fand dieses Jahr an der Höheren Fachschule für Rettungsberufe (HFRB) in Zürich statt.

Im fakultativen Rahmenprogramm am Morgen wurde den bereits zahlreich anwesenden Mitgliedern eindrücklich aufgezeigt, was Schutz & Rettung Zürich – inklusive der Einsatzleitzentrale sowie der HFRB – tagtäglich leistet. Neben den informativen Einblicken stand insbesondere der persönliche Austausch im Mittelpunkt, der beim hervorragenden Mittagessen weiter vertieft werden konnte.

Am Nachmittag folgte die eigentliche Mitgliederversammlung, die sich treffend mit dem Stichwort «stabil mit positiver Tendenz» zusammenfassen lässt. Sowohl die finanzielle als auch die personelle Situation im Vorstand und in der Geschäftsstelle können als solide bezeichnet werden. Mit Blick auf die Zukunft des IVR-IAS sowie der gesamten Rettungsszene wurden zudem die nächsten Schritte im Rahmen der «Vision Rettungswesen Schweiz 2034» von den Mitgliedern einstimmig gutgeheissen.

Erfreulich ist zudem die unbestrittene Wiederwahl des Präsidenten Jann Rehli sowie des Vorstandmitglieds Susanne Schwörer. Gleichzeitig heissen wir die neuen Aktiv- und Passivmitglieder herzlich willkommen.

Ein grosses Dankeschön gilt allen Mitgliedern für ihr Vertrauen, der HFRB für die Gastfreundschaft, Schutz & Rettung Zürich für die umfangreichen Einblicke sowie den Dolmetschenden für ihre professionelle Simultanübersetzung.

Die nächste Mitgliederversammlung findet am 4. Mai 2027 in Nottwil statt.

 

 

 

Die SMEDRIX Basic App ist derzeit nicht mehr im App Store verfügbar und kann aktuell weder neu heruntergeladen noch installiert werden.

Grund dafür ist die Beendigung der Zusammenarbeit mit unserem bisherigen IT-Partner per Ende Jahr. In diesem Zusammenhang war vorgesehen, die bestehende App aus den Stores zu entfernen. Aufgrund eines unerwarteten gesundheitlichen Ausfalls beim verantwortlichen Ansprechpartner wurde dessen Tätigkeit jedoch kurzfristig eingestellt, wodurch die App bereits früher als geplant aus den App Stores verschwunden ist.

Die Inhalte von SMEDRIX Basic werden derzeit überarbeitet und aktualisiert. Ein entsprechendes Update ist im Verlauf von Q2 vorgesehen.

Parallel dazu arbeitet der IVR an einer neuen, vereinfachten App-Lösung in Form eines PDF-Readers. Diese soll gegen Ende Jahr wieder regulär über die App Stores verfügbar gemacht werden.

Zur Erinnerung: SMEDRIX Advanced wurde bereits im Jahr 2024 definitiv eingestellt und ist nicht mehr verfügbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und informieren an dieser Stelle, sobald weitere Informationen vorliegen. Bei Fragen steht Ihnen der IVR gerne zur Verfügung.

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen – künftiger Vorstand (Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) für das Schweizer Rettungswesen. Möchten Sie zur Stärkung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in der Branche beitragen und an der Leitung einer nationalen Branchenlösung mitwirken? Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten mit: paritätischer Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Vertretung der Sprachregionen, ausgeprägtem Interesse an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Vorstandssitzungen finden hauptsächlich in englischer Sprache statt. Vertraulichkeit und Deklaration zu Interessenkonflikten erforderlich.

Voraussichtlicher Zeitaufwand: 4 bis 8 Sitzungen/Jahr (hybrid), Amtszeit 4 Jahre, zunächst unentgeltliche Tätigkeit.

Frist: 28.02.2026 (23:59 Uhr). Bewerbung: s.fournier@es-asur.ch

Informationen

Die Planung des Rettungsdienstes im Kanton Wallis wurde vom Staatsrat genehmigt. In diesem Zusammenhang hat der Kanton entschieden, den gesamten kantonalen Rettungsdienst gemäss den gesetzlichen Grundlagen auszuschreiben. Der Zuschlag richtet sich an Rettungsdienste, die über eine IVR-Anerkennung verfügen. Die Ausschreibung wird ab Montag auf der SIMAP-Plattform einsehbar sein.

Mitteilung Auschreibung 

 

 

Gerne präsentieren wir den SWISSRECA Jahresbericht 2024. Im Rahmen der Analyse wurden 7’567 ausserklinische Herz-Kreislaufstillstände (OHCA) mit Beteiligung Schweizer Rettungsdienste ausgewertet und in Kontext gesetzt. Die wichtigsten Ergebnisse sind auf der letzten Seite übersichtlich zusammengefasst.