Statement des IVR zur Neuregelung der Nothilfekurse

Der Interverband für Rettungswesen (IVR) begrüsst, dass das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) die Qualitätssicherung sowie die Ausbildungsgrundlagen und Kursinhalte der Nothilfekurse für Führerausweisbewerbende (NHK) grundlegend überarbeitet.

Eine solche Revision ist aus Sicht des IVR notwendig. Die heute geltenden Dokumente und Vorgaben sind veraltet und entsprechen in verschiedenen Bereichen nicht mehr dem aktuellen fachlichen, wissenschaftlichen und methodisch-didaktischen Stand. Eine zeitgemässe und schweizweit einheitliche Qualitätssicherung sowie wissenschaftlich fundierte Ausbildungsinhalte liegen deshalb auch im Interesse des IVR.

Klarstellung zum bisherigen Einbezug des IVR

Im Zusammenhang mit Aussagen an der Informationsveranstaltung von ASTRA und asa vom 26. August 2026 in Bern ist dem IVR eine Klarstellung wichtig:

Der IVR hat seit 2021 weder ein Mandat zur Entwicklung einer neuen Qualitätssicherung noch eine Überarbeitung beziehungsweise Definition der Kursinhalte abgelehnt.

Vielmehr hat der IVR im März 2024 ein umfassendes Konzept als Gesprächsgrundlage beim ASTRA deponiert. Dieses zeigte mögliche Grundlagen und Strukturen für eine zukünftige Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Nothilfeausbildung auf.

Nach ersten Gesprächen wurden die weiteren Gespräche seitens ASTRA vorerst nicht weitergeführt. Am 24. Februar 2025 erhielt der IVR anschliessend einen negativen Entscheid, der keine weitergehende Begründung enthielt.

Der an der Informationsveranstaltung entstandene Eindruck, wonach der IVR ein entsprechendes Mandat, beziehungsweise eine Mitwirkung an einer zukünftigen Lösung abgelehnt habe oder hierfür nicht zur Verfügung gestanden habe, entspricht aus Sicht des IVR nicht dem tatsächlichen Verlauf.

Erneute fachliche Mitarbeit im Jahr 2026

Ungeachtet dieses Entscheids hat der IVR seine fachliche Expertise weiterhin zur Verfügung gestellt.

Auf Bitte des ASTRA erarbeitete der IVR gemeinsam mit weiteren Fachexpertinnen und Fachexperten unter Einbezug der Koordination Erste Hilfe Schweiz (*KEHS) einen Vorschlag für zukünftige Qualitätsrichtlinien und Ausbildungsinhalte des Nothilfekurses. Dieser wurde dem ASTRA am 29. Juni 2026 eingereicht. Damit lag aus Sicht des IVR eine fachlich breit abgestützte Grundlage für die weitere gemeinsame Entwicklung der Qualitätssicherung und die Ausbildungsinhalte vor. Zu einem weiteren Entwurf des ASTRA nahm das Expertengremium am 5. August 2026 erneut Stellung.

Nach Prüfung der nun vorliegenden Entwürfe von ASTRA und asa kam das beteiligte Expertengremium jedoch zum Schluss, dass wesentliche fachliche Anliegen und Empfehlungen nicht, beziehungsweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Expertengremium hat sich deshalb in seiner fachlichen Beurteilung von den vorliegenden Entwürfen distanziert und diese in der derzeit vorliegenden Form als nicht annehmbar beurteilt.

Diese Beurteilung richtet sich nicht gegen die Revision als solche, sondern gegen wesentliche Aspekte ihrer derzeit vorgesehenen Ausgestaltung. Aus Sicht des IVR muss sichergestellt sein, dass die zukünftigen Vorgaben fachlich nachvollziehbar, wissenschaftlich fundiert, konsistent und langfristig tragfähig sind.

Wissenschaftlich fundierte und zeitgemässe Nothilfeausbildung

Der IVR versteht sich als Fachgremium und ist weiterhin bereit, seine Expertise konstruktiv in diesen Prozess einzubringen.

Der IVR ist weiterhin bereit, gemeinsam mit ASTRA, asa und weiteren relevanten Fachgremien an wissenschaftlich fundierten Ausbildungsinhalten und einem nachvollziehbaren Qualitätsstandard für den NHK mitzuarbeiten.

Die zukünftigen Ausbildungsinhalte müssen sich dabei auf aktuelle nationale und internationale wissenschaftliche Grundlagen und anerkannte Fachstandards stützen. Ebenso wichtig ist eine klare Definition der fachlichen und methodisch-didaktischen Anforderungen an Lehrpersonen sowie der Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung ihrer Qualifikation.

Bestehende und etablierte Strukturen sowie vorhandene Expertise sollten aus Sicht des IVR sinnvoll einbezogen und zu einem kohärenten Gesamtsystem für die Nothilfeausbildung in der Schweiz weiterentwickelt werden.

Zeitplan und Umsetzung

Neben den fachlichen Fragestellungen stellt sich auch die Frage der zeitlichen Umsetzung. Die Einführung der neuen Vorgaben ist derzeit per 1. Januar 2027 vorgesehen.

Der IVR ist von den damit verbundenen operativen Umstellungen der einzelnen Ausbildungsorganisationen nicht unmittelbar betroffen. Aus Sicht des IVR stellt der vorgesehene Zeitplan zahlreiche betroffene Ausbildungsorganisationen vor erhebliche Herausforderungen und erscheint deshalb sehr ambitioniert.

Die Einführung einer neuen Qualitätssicherung betrifft nicht nur administrative Prozesse, sondern unter anderem die Anpassung von Kurskonzepten, Lehrmitteln, Präsentationen und internen Abläufen sowie die Information und Schulung der Lehrpersonen und gegebenenfalls die Anpassung beziehungsweise Erneuerung ihrer Qualifikationsnachweise.

Der IVR erachtet deshalb eine angemessene und klar geregelte Übergangsphase als notwendig.

Haltung des IVR

Zusammenfassend erachtet der IVR die seit Langem angestrebte Modernisierung des Nothilfekurses als notwendig und setzt sich weiterhin für deren Umsetzung ein. Entscheidend ist aus seiner Sicht, dass die zukünftigen Vorgaben fachlich und wissenschaftlich fundiert, praxisnah sowie schweizweit umsetzbar ausgestaltet werden.

Der IVR steht ASTRA und asa weiterhin als fachlicher Partner zur Verfügung. Aufgrund seiner breiten fachlichen Vernetzung und seiner langjährigen Erfahrung in der Qualitätssicherung ist es dem IVR ein Anliegen, dass die zukünftigen Vorgaben sowohl wissenschaftlich fundiert als auch praxisnah und schweizweit umsetzbar ausgestaltet werden. Ziel sollte ein zeitgemässer Nothilfekurs sein, der sich fachlich sinnvoll in die bestehenden Strukturen der Ersten Hilfe und Reanimation in der Schweiz einfügt.

*KEHS: KEHS:

Die Koordination Erste Hilfe Schweiz (KEHS) ist ein organisationsübergreifendes Gremium zur Koordination und Weiterentwicklung der Ersten Hilfe in der Schweiz. In ihrer Kerngruppe arbeiten nationale non Profit Organisationen und Institutionen aus dem Bereich der Ersten Hilfe zusammen. Ziel der KEHS ist es, die Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch zu fördern, gemeinsame Anliegen zu koordinieren und die Qualität sowie die Weiterentwicklung der Ersten Hilfe in der Schweiz zu unterstützen.

Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 11. Juni 2026 zur Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) informiert der IVR über den aktuellen Stand der Abklärungen und das weitere Vorgehen.
Die zwischenzeitlich vorgenommenen Abklärungen haben ergeben, dass das gewählte Vorgehen bei der Revision der Verordnung zwar aus Sicht des IVR ungewöhnlich und insbesondere aufgrund der fehlenden Einbindung der direkt betroffenen Kreise bedauerlich ist, rechtlich jedoch keine Verpflichtung zur Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beziehungsweise zur vorgängigen Anhörung der betroffenen Akteure bestand. Eine rechtliche Anfechtung des Revisionsverfahrens als solches erscheint daher nicht erfolgversprechend.
Unbefriedigend bleibt hingegen, dass bis heute kein öffentlich zugänglicher erläuternder Bericht oder ein vergleichbares Dokument bekannt ist, aus dem hervorgeht, auf welchen Analysen, Überlegungen und Folgenabschätzungen die vorgenommenen Änderungen beruhen. Damit bleibt insbesondere offen, ob und in welchem Umfang die Auswirkungen auf das zivile Rettungswesen und die präklinische Notfallversorgung bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden.
Eine andere Ausgangslage ergibt sich hinsichtlich der materiell-rechtlichen Beurteilung der neuen Bestimmungen. Die Rechtsabteilung des Kantonsspitals Graubünden hat den IVR im in Zusammenhang mit einem konkreten Fall kontaktiert und die Vereinbarkeit der in Art. 29a Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) vorgesehenen Einschränkungen mit Art. 18 des Militärgesetzes (MG) infrage gestellt. Der IVR teilt die Einschätzung, dass diese Frage einer gerichtlichen Klärung bedarf. Er wird das Kantonsspital Graubünden deshalb in diesem Dossier begleiten und sich an der Finanzierung der entsprechenden rechtlichen Schritte beteiligen. Dies im Sinne einer Grundsatzklärung.
Unabhängig von dieser juristischen Fragestellung bleibt der Entscheid des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für den IVR auch aus fachlicher und versorgungspolitischer Sicht schwer nachvollziehbar.
Der Fachkräftemangel im Rettungswesen hat sich zwar leicht entspannt (siehe Kennzahlenerhebung 2026), ist jedoch keineswegs behoben. Schweizweit besteht weiterhin ein zusätzlicher Bedarf von rund 110 Vollzeitäquivalenten. Aufgrund des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades von rund 80 Prozent entspricht dies einem effektiven Bedarf von ungefähr 130 zusätzlichen Mitarbeitenden. Gleichzeitig betrifft die neue Regelung insbesondere jüngere Mitarbeitende. Bei den männlichen operativ tätigen Mitarbeitenden im Rettungswesen macht die Altersgruppe unter 35 Jahren derzeit rund 30 Prozent des Bestandes aus. Rückmeldungen verschiedener Rettungsdienste ermöglichen inzwischen auch eine konkretere Einschätzung der Auswirkungen der Verordnungsänderung. Demnach könnten durchschnittlich rund 10 bis 15 Prozent des jeweiligen Personalbestandes betroffen sein; einzelne Rettungsdienste melden Werte von bis zu 18 Prozent. Das in unserer Mitteilung vom 11. Juni noch nicht quantifizierbare Risiko einer zusätzlichen Verknappung der personellen Ressourcen hat sich damit inzwischen deutlich konkretisiert.
Diese Entwicklung ist umso problematischer, als die Zahl der Rettungsdiensteinsätze seit Jahren kontinuierlich zunimmt. Die Gründe dafür sind multifaktoriell. Bereits unabhängig von der Revision der VMDP ist das Rettungswesen deshalb gefordert, heute Massnahmen zu ergreifen, um die notwendigen personellen Ressourcen, die Vorhalteleistung und damit die flächendeckende präklinische Versorgung auch in Zukunft sicherstellen zu können. Die neue Regelung erschwert diese Aufgabe zusätzlich.
Besonders schwer nachvollziehbar ist aus Sicht des IVR die fehlende Kohärenz innerhalb des VBS selbst. Während die Revision der VMDP dazu führen kann, dass dem zivilen Rettungswesen qualifizierte personelle Ressourcen entzogen werden, betrachtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und insbesondere KATAMED den Rettungsdienst gleichzeitig als einen zentralen Partner für die Bewältigung ausserordentlicher Lagen. In den entsprechenden Überlegungen wird erwartet, dass das Rettungswesen auch unter massiv erschwerten Bedingungen handlungsfähig bleibt, den Patientenfluss sicherstellt und seine Aufgaben gegebenenfalls bis in eine sogenannte «Kampfzone» hinein wahrnehmen kann. Hier zeigt sich aus Sicht des IVR ein grundlegender Widerspruch: Einerseits soll das zivile Rettungswesen seine Resilienz erhöhen, ausreichende Vorhalteleistungen sicherstellen und auch bei ausserordentlichen Ereignissen oder sicherheitspolitischen Krisen funktionsfähig bleiben. Andererseits schafft dasselbe Departement regulatorische Rahmenbedingungen, durch welche genau jene spezialisierten personellen Ressourcen reduziert werden können, die zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt werden. Diese Problematik beginnt nicht erst im Krisenfall. Bereits im ordentlichen Alltag kann der Verlust qualifizierter Mitarbeitender die Vorhalteleistung, die Gebietsabdeckung und letztlich die Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags einzelner Rettungsdienste beeinträchtigen. In einer ausserordentlichen Lage – sei diese beispielsweise geopolitischer Natur oder durch ein Naturereignis bedingt – würde sich dieser Effekt zusätzlich verschärfen.
Aus einer gesamtheitlichen Sicherheitsperspektive erscheint es deshalb widersprüchlich, hoch spezialisierte Ressourcen aus einem zivilen System abzuziehen, dessen primäre Aufgabe der unmittelbare Schutz und die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist und dessen Funktionsfähigkeit gleichzeitig als wesentlich für die Krisenbewältigung betrachtet wird. Dies gilt umso mehr, wenn diese Ressourcen einer Organisation zugeführt werden, die ihren Auftrag grundsätzlich auch mit anders zusammengesetzten personellen Ressourcen erfüllen kann. Die Säule Gesundheitswesen im Bevölkerungsschutz würde so in einer Art geschwächt, welche das gesamte System in Gefahr bringen. Der IVR stellt dabei weder den Auftrag noch den Personalbedarf der Armee infrage. Es geht vielmehr um die Frage, wie die vorhandenen personellen Ressourcen im Interesse der Gesamtsicherheit der Bevölkerung am sinnvollsten eingesetzt werden. Aus Sicht des IVR fehlt bislang eine nachvollziehbare Abwägung zwischen dem Personalbedarf der Armee einerseits und den Anforderungen an die zivile Gesundheitsversorgung, die Vorhalteleistung des Rettungswesens sowie dessen Bedeutung für die Bewältigung ausserordentlicher Lagen andererseits.
Besonders unbefriedigend bleibt, dass trotz der bisherigen Abklärungen keine konkreten Antworten vorliegen, welche die fachliche Logik und die Folgenabschätzung hinter dem Entscheid nachvollziehbar darlegen. Gerade angesichts der möglichen Auswirkungen auf die präklinische Notfallversorgung und die Krisenvorsorge wäre eine transparente Begründung aus Sicht des IVR notwendig. Der IVR hält deshalb an seiner bisherigen Position fest, dass eine solche einseitige und ohne Einbezug der Betroffenen Veränderung einer Verordnung, für die medizinische Versorgung der Schweizer Bevölkerung höchst problematisch anzusehen ist.
Parallel dazu wurde die Problematik auch auf politischer Ebene aufgenommen. Nationalrat Yvan Pahud hat am 18. Juni 2026 eine entsprechende Motion eingereicht. Eine offizielle Stellungnahme des Bundesrates dazu ist bis heute noch nicht publiziert.
Für den IVR bleibt damit eine zentrale Frage unbeantwortet: Wie soll das Rettungswesen seine personelle Resilienz und seine Leistungsfähigkeit sowohl für den täglichen Betrieb als auch für zukünftige Krisen stärken, wenn ihm gleichzeitig durch regulatorische Massnahmen potenziell genau jene spezialisierten Ressourcen entzogen werden, auf denen diese Resilienz beruht?
Für den IVR ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit sämtlichen Akteuren zentral, denn nur durch ein gemeinsames Vorgehen, können alle ihren Auftrag erfüllen.
Am 27. Mai 2026 wurde der Schweizerische Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Rettungswesen, unter dem Kürzel A4S, für „Association for Safety“, gegründet.
Dieser neue nationale und mehrsprachige Verein, ein gemeinsames Projekt von ES-ASUR, dem IVR und der Swiss Paramedic Association, hat die Aufgabe, die Entwicklung einer Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Rettungswesen voranzutreiben. Das Ziel ist es, einen gemeinsamen, fortschrittlichen und an die Realitäten der Rettungsdienste angepassten Rahmen zu schaffen, mit der Aussicht auf eine künftige Zertifizierung durch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).
Für die Arbeitgeber zielt dieser Ansatz langfristig darauf ab, eine strukturierte Unterstützung bei der Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz anzubieten. Das Ziel besteht nicht darin, einen unmittelbaren Verwaltungsaufwand zu verursachen, sondern schrittweise gemeinsame Instrumente zu entwickeln, die an die Gegebenheiten der Rettungsdienste angepasst und mit den geltenden Anforderungen vereinbar sind.
A4S vereint Partner aus verschiedenen Sprachregionen und Rettungsorganisationen. Diese pluralistische Führungsstruktur soll es ermöglichen, der Vielfalt der Strukturen, der kantonalen Gegebenheiten und der betrieblichen Realitäten Rechnung zu tragen.
Die nächsten Schritte betreffen die Strukturierung des Vereins, die Entwicklung der Inhalte der künftigen Branchenlösung, die Vorbereitung der EKAS-Zertifizierung und eine schrittweise Einführung zwischen 2027 und 2028.
Weitere Informationen werden im Laufe der Arbeiten bekannt gegeben

Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 3. Juni 2026 zur Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) informiert der IVR über den aktuellen Stand der Abklärungen.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat gegenüber dem IVR bestätigt, dass die mit der Revision eingeführten Einschränkungen wie kommuniziert umgesetzt werden. Die Voraussetzungen für Dienstbefreiungen wurden gegenüber der bisherigen Regelung enger gefasst. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter mit eidgenössisch anerkanntem Diplom verfügen damit nicht mehr automatisch über die bisherige Befreiungsmöglichkeit. Bestehende Dienstbefreiungen werden überprüft und die entsprechenden Dossiers neu beurteilt. Gemäss Angaben des Bundes erfolgt die Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs der Armee.

Nach einer ersten Einschätzung des IVR kann die neue Ausgangslage zu einer derzeit nicht quantifizierbaren, jedoch möglichen Verknappung der personellen Ressourcen im zivilen Rettungswesen führen. Daraus können Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung des Betriebs sowie auf die Sicherstellung der Gebietsabdeckung einzelner Rettungsdienste entstehen.

Vor diesem Hintergrund wird der IVR die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die neue Ausgangslage informieren und den Austausch mit den zuständigen Stellen weiterführen.

Der IVR hält weiterhin an seiner Position fest, dass die Einschränkung der bisherigen Befreiungspraxis die Bedeutung des Rettungswesens für die Gesundheitsversorgung sowie für ausserordentliche Lagen nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Bund hat die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) revidiert und damit Änderungen in Kraft gesetzt, die auch das Rettungswesen direkt betreffen.
Der IVR möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass weder auf Bundesebene durch das VBS noch auf kantonaler Ebene oder gegenüber den betroffenen Fachorganisationen – wie beispielsweise dem IVR – eine Konsultation stattgefunden hat.
Mit der am 1. Juni 2026 ohne vorgängige Information in Kraft getretenen Revision werden alle gestützt auf Art. 18 Abs. 1 Bst. c MG in Verbindung mit Art. 29 Bst. a VMDP vom Militärdienst befreiten Angehörigen der Armee neu überprüft. Während bisher grundsätzlich alle Personen, die im Rettungsdienst tätig sind und über ein eidgenössisch anerkanntes Diplom als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter verfügen, von dieser Regelung profitieren konnten, beschränkt sich die Befreiungsmöglichkeit nach aktuellem Verständnis künftig nur noch auf Personen in leitenden Funktionen.
Dem IVR sind die möglichen Auswirkungen dieser Änderung auf die personelle Verfügbarkeit und die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bewusst. Aus diesem Grund prüfen wir die neuen Bestimmungen derzeit sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht und stehen dazu im Austausch mit der GDK sowie weiteren relevanten Partnern.
Die mit dieser Revision vorgenommene Einschränkung ist aus Sicht des Rettungswesens nicht nachvollziehbar. Der IVR wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die bisherige Regelung für die im Rettungsdienst tätigen diplomierten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter wiederhergestellt wird. Nach unserem Verständnis lässt die aktuelle Revision die zentrale Rolle des Rettungswesens bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung – insbesondere auch in ausserordentlichen Lagen, Krisensituationen oder im Verteidigungsfall – unberücksichtigt. Sie gefährdet damit die personellen Voraussetzungen, die notwendig sind, damit die Rettungsdienste ihren Auftrag auch in solchen Situationen erfüllen können.
Sobald die laufenden Abklärungen abgeschlossen sind und die nächsten Schritte festgelegt wurden, werden wir über das weitere Vorgehen informieren.

Gemeinsam mit KATAMED arbeitet das IVR an einem neuen Konzept zur Bewältigung von Grossereignissen. Bereits beim Projektstart war klar, dass ein neues Konzept, das auf den bisherigen Erfahrungen und vorerarbeiteten Erkenntnissen aufbaut, entwickelt werden soll.

Ein zentrales Element ist die Verknüpfung mit den Spitälern, weil nur eine einheitliche Vorstellung der Bewältigungsstrategie durch alle Akteur*innen erfolgsversprechend ist.

Es wurde beschlossen, drei Richtlinien zu erstellen:

  • MANV prä‑hospital
  • Ereignis‑ und Krisenmanagement im Spital
  • MANV hospital+

Alle Dokumente werden gleichzeitig einer breiten Empfängerschaft zur Konsultation zur Verfügung gestellt; diese ist für September/Oktober 2026 geplant. Anschliessend erfolgt eine erneute Überarbeitung in den Arbeitsgruppen, bevor die Vernehmlassung bei den Kantonen im Februar 2027 stattfindet. Ziel ist, die Inkraftsetzung auf der Plenarversammlung der GDK im Mai 2027 zu beschliessen.

Auf Basis der MANV‑Richtlinien sollen in einem weiteren Schritt die Themen Verbrennungen sowie Terror bzw. Ausserordentliche Bedrohungslage ausgearbeitet werden. Der Arbeitsbeginn ist frühestens für den Herbst 2027 vorgesehen.

Die Walliser Kantonale Rettungsorganisation (KWRO) schreibt eine öffentliche Ausschreibung für den Betrieb der SMUR-Basis in Sitten aus. Zur Erinnerung: Das kantonale System ist derzeit um drei Walliser Basen (Visp, Sitten, Martigny) sowie eine interkantonale Basis in Rennaz (Chablais) organisiert. Die Basis in Sitten, die zwingend in der Stadt stationiert sein muss, ist für die Versorgung des Mittelwallis zuständig.

  • Unterlagen und Zuschlagskriterien: Verfügbar auf der Plattform SIMAP (Projet #36638-01 oder auf Anfrage per E-Mail an stephan.zeller@ocvs.ch.
  • Einreichungsfrist: Die vollständigen Bewerbungsdossiers müssen spätestens bis zum 20. Juni 2026 bei der OCVS eingereicht werden.

Vor zehn Jahren wurde mit SWISSRECA das schweizweite Register für ausserklinische Kreislaufstillstände ins Leben gerufen. Ausgehend vom damaligen Tessiner Register (TiReCa) entwickelte sich unter der Leitung des heutigen Geschäftsführers Roman Burkart eine nationale Datenbank, die mittlerweile über 50’000 Einträge umfasst.

Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für zahlreiche Studien, Abschlussarbeiten und weiterer Publikationen. Darüber hinaus dienen sie der kontinuierlichen Qualitätssicherung in den Sanitätsnotrufzentralen 144 sowie bei Rettungsdiensten in der gesamten Schweiz.

Seit 2022 werden die wichtigsten Erkenntnisse jährlich im SWISSRECA-Jahresbericht veröffentlicht – jeweils anlässlich des internationalen World Restart A Heart Day Mitte Oktober. Der Bericht ist eng mit der nationalen Überlebensstrategie bei Kreislaufstillstand des Swiss Resuscitation Council (SRC) verknüpft. Dadurch lässt sich der Fortschritt bei der Erreichung zentraler strategischer Ziele systematisch messen und darstellen.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden von den zuständigen Fachgremien aufgegriffen, um gezielt Versorgungslücken bei ausserklinischen Kreislaufstillständen (OHCA) in der Schweiz zu identifizieren und zu schliessen.

Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums von SWISSRECA erscheint eine Sonderausgabe des Jahresberichts, welche die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dieser Erfolgsgeschichte beleuchtet.

Die Mitgliederversammlung des IVR – IAS fand dieses Jahr an der Höheren Fachschule für Rettungsberufe (HFRB) in Zürich statt.

Im fakultativen Rahmenprogramm am Morgen wurde den bereits zahlreich anwesenden Mitgliedern eindrücklich aufgezeigt, was Schutz & Rettung Zürich – inklusive der Einsatzleitzentrale sowie der HFRB – tagtäglich leistet. Neben den informativen Einblicken stand insbesondere der persönliche Austausch im Mittelpunkt, der beim hervorragenden Mittagessen weiter vertieft werden konnte.

Am Nachmittag folgte die eigentliche Mitgliederversammlung, die sich treffend mit dem Stichwort «stabil mit positiver Tendenz» zusammenfassen lässt. Sowohl die finanzielle als auch die personelle Situation im Vorstand und in der Geschäftsstelle können als solide bezeichnet werden. Mit Blick auf die Zukunft des IVR-IAS sowie der gesamten Rettungsszene wurden zudem die nächsten Schritte im Rahmen der «Vision Rettungswesen Schweiz 2034» von den Mitgliedern einstimmig gutgeheissen.

Erfreulich ist zudem die unbestrittene Wiederwahl des Präsidenten Jann Rehli sowie des Vorstandmitglieds Susanne Schwörer. Gleichzeitig heissen wir die neuen Aktiv- und Passivmitglieder herzlich willkommen.

Ein grosses Dankeschön gilt allen Mitgliedern für ihr Vertrauen, der HFRB für die Gastfreundschaft, Schutz & Rettung Zürich für die umfangreichen Einblicke sowie den Dolmetschenden für ihre professionelle Simultanübersetzung.

Die nächste Mitgliederversammlung findet am 4. Mai 2027 in Nottwil statt.

 

 

 

Die SMEDRIX Basic App ist derzeit nicht mehr im App Store verfügbar und kann aktuell weder neu heruntergeladen noch installiert werden.

Grund dafür ist die Beendigung der Zusammenarbeit mit unserem bisherigen IT-Partner per Ende Jahr. In diesem Zusammenhang war vorgesehen, die bestehende App aus den Stores zu entfernen. Aufgrund eines unerwarteten gesundheitlichen Ausfalls beim verantwortlichen Ansprechpartner wurde dessen Tätigkeit jedoch kurzfristig eingestellt, wodurch die App bereits früher als geplant aus den App Stores verschwunden ist.

Die Inhalte von SMEDRIX Basic werden derzeit überarbeitet und aktualisiert. Ein entsprechendes Update ist im Verlauf von Q2 vorgesehen.

Parallel dazu arbeitet der IVR an einer neuen, vereinfachten App-Lösung in Form eines PDF-Readers. Diese soll gegen Ende Jahr wieder regulär über die App Stores verfügbar gemacht werden.

Zur Erinnerung: SMEDRIX Advanced wurde bereits im Jahr 2024 definitiv eingestellt und ist nicht mehr verfügbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und informieren an dieser Stelle, sobald weitere Informationen vorliegen. Bei Fragen steht Ihnen der IVR gerne zur Verfügung.