Revision der VMDP: Auswirkungen auf das Rettungswesen
Der Bund hat die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) revidiert und damit Änderungen in Kraft gesetzt, die auch das Rettungswesen direkt betreffen.
Der IVR möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass weder auf Bundesebene durch das VBS noch auf kantonaler Ebene oder gegenüber den betroffenen Fachorganisationen – wie beispielsweise dem IVR – eine Konsultation stattgefunden hat.
Mit der am 1. Juni 2026 ohne vorgängige Information in Kraft getretenen Revision werden alle gestützt auf Art. 18 Abs. 1 Bst. c MG in Verbindung mit Art. 29 Bst. a VMDP vom Militärdienst befreiten Angehörigen der Armee neu überprüft. Während bisher grundsätzlich alle Personen, die im Rettungsdienst tätig sind und über ein eidgenössisch anerkanntes Diplom als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter verfügen, von dieser Regelung profitieren konnten, beschränkt sich die Befreiungsmöglichkeit nach aktuellem Verständnis künftig nur noch auf Personen in leitenden Funktionen.
Dem IVR sind die möglichen Auswirkungen dieser Änderung auf die personelle Verfügbarkeit und die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bewusst. Aus diesem Grund prüfen wir die neuen Bestimmungen derzeit sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht und stehen dazu im Austausch mit der GDK sowie weiteren relevanten Partnern.
Die mit dieser Revision vorgenommene Einschränkung ist aus Sicht des Rettungswesens nicht nachvollziehbar. Der IVR wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die bisherige Regelung für die im Rettungsdienst tätigen diplomierten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter wiederhergestellt wird. Nach unserem Verständnis lässt die aktuelle Revision die zentrale Rolle des Rettungswesens bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung – insbesondere auch in ausserordentlichen Lagen, Krisensituationen oder im Verteidigungsfall – unberücksichtigt. Sie gefährdet damit die personellen Voraussetzungen, die notwendig sind, damit die Rettungsdienste ihren Auftrag auch in solchen Situationen erfüllen können.
Sobald die laufenden Abklärungen abgeschlossen sind und die nächsten Schritte festgelegt wurden, werden wir über das weitere Vorgehen informieren.


