Statement des IVR zur Neuregelung der Nothilfekurse
Statement des IVR zur Neuregelung der Nothilfekurse
Der Interverband für Rettungswesen (IVR) begrüsst, dass das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) die Qualitätssicherung sowie die Ausbildungsgrundlagen und Kursinhalte der Nothilfekurse für Führerausweisbewerbende (NHK) grundlegend überarbeitet.
Eine solche Revision ist aus Sicht des IVR notwendig. Die heute geltenden Dokumente und Vorgaben sind veraltet und entsprechen in verschiedenen Bereichen nicht mehr dem aktuellen fachlichen, wissenschaftlichen und methodisch-didaktischen Stand. Eine zeitgemässe und schweizweit einheitliche Qualitätssicherung sowie wissenschaftlich fundierte Ausbildungsinhalte liegen deshalb auch im Interesse des IVR.
Klarstellung zum bisherigen Einbezug des IVR
Im Zusammenhang mit Aussagen an der Informationsveranstaltung von ASTRA und asa vom 26. August 2026 in Bern ist dem IVR eine Klarstellung wichtig:
Der IVR hat seit 2021 weder ein Mandat zur Entwicklung einer neuen Qualitätssicherung noch eine Überarbeitung beziehungsweise Definition der Kursinhalte abgelehnt.
Vielmehr hat der IVR im März 2024 ein umfassendes Konzept als Gesprächsgrundlage beim ASTRA deponiert. Dieses zeigte mögliche Grundlagen und Strukturen für eine zukünftige Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Nothilfeausbildung auf.
Nach ersten Gesprächen wurden die weiteren Gespräche seitens ASTRA vorerst nicht weitergeführt. Am 24. Februar 2025 erhielt der IVR anschliessend einen negativen Entscheid, der keine weitergehende Begründung enthielt.
Der an der Informationsveranstaltung entstandene Eindruck, wonach der IVR ein entsprechendes Mandat, beziehungsweise eine Mitwirkung an einer zukünftigen Lösung abgelehnt habe oder hierfür nicht zur Verfügung gestanden habe, entspricht aus Sicht des IVR nicht dem tatsächlichen Verlauf.
Erneute fachliche Mitarbeit im Jahr 2026
Ungeachtet dieses Entscheids hat der IVR seine fachliche Expertise weiterhin zur Verfügung gestellt.
Auf Bitte des ASTRA erarbeitete der IVR gemeinsam mit weiteren Fachexpertinnen und Fachexperten unter Einbezug der Koordination Erste Hilfe Schweiz (*KEHS) einen Vorschlag für zukünftige Qualitätsrichtlinien und Ausbildungsinhalte des Nothilfekurses. Dieser wurde dem ASTRA am 29. Juni 2026 eingereicht. Damit lag aus Sicht des IVR eine fachlich breit abgestützte Grundlage für die weitere gemeinsame Entwicklung der Qualitätssicherung und die Ausbildungsinhalte vor. Zu einem weiteren Entwurf des ASTRA nahm das Expertengremium am 5. August 2026 erneut Stellung.
Nach Prüfung der nun vorliegenden Entwürfe von ASTRA und asa kam das beteiligte Expertengremium jedoch zum Schluss, dass wesentliche fachliche Anliegen und Empfehlungen nicht, beziehungsweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Expertengremium hat sich deshalb in seiner fachlichen Beurteilung von den vorliegenden Entwürfen distanziert und diese in der derzeit vorliegenden Form als nicht annehmbar beurteilt.
Diese Beurteilung richtet sich nicht gegen die Revision als solche, sondern gegen wesentliche Aspekte ihrer derzeit vorgesehenen Ausgestaltung. Aus Sicht des IVR muss sichergestellt sein, dass die zukünftigen Vorgaben fachlich nachvollziehbar, wissenschaftlich fundiert, konsistent und langfristig tragfähig sind.
Wissenschaftlich fundierte und zeitgemässe Nothilfeausbildung
Der IVR versteht sich als Fachgremium und ist weiterhin bereit, seine Expertise konstruktiv in diesen Prozess einzubringen.
Der IVR ist weiterhin bereit, gemeinsam mit ASTRA, asa und weiteren relevanten Fachgremien an wissenschaftlich fundierten Ausbildungsinhalten und einem nachvollziehbaren Qualitätsstandard für den NHK mitzuarbeiten.
Die zukünftigen Ausbildungsinhalte müssen sich dabei auf aktuelle nationale und internationale wissenschaftliche Grundlagen und anerkannte Fachstandards stützen. Ebenso wichtig ist eine klare Definition der fachlichen und methodisch-didaktischen Anforderungen an Lehrpersonen sowie der Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung ihrer Qualifikation.
Bestehende und etablierte Strukturen sowie vorhandene Expertise sollten aus Sicht des IVR sinnvoll einbezogen und zu einem kohärenten Gesamtsystem für die Nothilfeausbildung in der Schweiz weiterentwickelt werden.
Zeitplan und Umsetzung
Neben den fachlichen Fragestellungen stellt sich auch die Frage der zeitlichen Umsetzung. Die Einführung der neuen Vorgaben ist derzeit per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Der IVR ist von den damit verbundenen operativen Umstellungen der einzelnen Ausbildungsorganisationen nicht unmittelbar betroffen. Aus Sicht des IVR stellt der vorgesehene Zeitplan zahlreiche betroffene Ausbildungsorganisationen vor erhebliche Herausforderungen und erscheint deshalb sehr ambitioniert.
Die Einführung einer neuen Qualitätssicherung betrifft nicht nur administrative Prozesse, sondern unter anderem die Anpassung von Kurskonzepten, Lehrmitteln, Präsentationen und internen Abläufen sowie die Information und Schulung der Lehrpersonen und gegebenenfalls die Anpassung beziehungsweise Erneuerung ihrer Qualifikationsnachweise.
Der IVR erachtet deshalb eine angemessene und klar geregelte Übergangsphase als notwendig.
Haltung des IVR
Zusammenfassend erachtet der IVR die seit Langem angestrebte Modernisierung des Nothilfekurses als notwendig und setzt sich weiterhin für deren Umsetzung ein. Entscheidend ist aus seiner Sicht, dass die zukünftigen Vorgaben fachlich und wissenschaftlich fundiert, praxisnah sowie schweizweit umsetzbar ausgestaltet werden.
Der IVR steht ASTRA und asa weiterhin als fachlicher Partner zur Verfügung. Aufgrund seiner breiten fachlichen Vernetzung und seiner langjährigen Erfahrung in der Qualitätssicherung ist es dem IVR ein Anliegen, dass die zukünftigen Vorgaben sowohl wissenschaftlich fundiert als auch praxisnah und schweizweit umsetzbar ausgestaltet werden. Ziel sollte ein zeitgemässer Nothilfekurs sein, der sich fachlich sinnvoll in die bestehenden Strukturen der Ersten Hilfe und Reanimation in der Schweiz einfügt.
*KEHS: KEHS:
Die Koordination Erste Hilfe Schweiz (KEHS) ist ein organisationsübergreifendes Gremium zur Koordination und Weiterentwicklung der Ersten Hilfe in der Schweiz. In ihrer Kerngruppe arbeiten nationale non Profit Organisationen und Institutionen aus dem Bereich der Ersten Hilfe zusammen. Ziel der KEHS ist es, die Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch zu fördern, gemeinsame Anliegen zu koordinieren und die Qualität sowie die Weiterentwicklung der Ersten Hilfe in der Schweiz zu unterstützen.


