Neue Weisung Astra

Der Bundesrat hat Ende 2018 die Führerausweisvorschriften revidiert. Im Vernehmlassungsverfahren ist mehrheitlich befürwortet worden, dass:

  • eine neue Führerausweiskategorie geschaffen wird, die u.a. zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen unabhängig von Gesamtgewicht und Platzzahl berechtigt;
  • mit dem Führerausweis der Kategorie B oder C oder der Unterkategorie C1 im Binnenverkehr auch Anhänger der medizinischen Versorgung des Bevölkerungsschutzes unabhängig vom Gewicht mitgeführt werden dürfen.

Dem Vernehmlassungsergebnis zu diesen Themen und einem Bedürfnis aus der Praxis soll Rechnung getragen werden. Damit wird auch die Gleichstellung der verschiedenen Organisationen ermöglicht.

Der IVR hat sich aktiv dafür eingesetzt, so dass nun auch Rettungsdienste von dieser Änderung profitieren. Diese Weisungen treten am 01. November 2021 in Kraft

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