Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP): Aktueller Stand der Abklärungen

Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 3. Juni 2026 zur Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) informiert der IVR über den aktuellen Stand der Abklärungen.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat gegenüber dem IVR bestätigt, dass die mit der Revision eingeführten Einschränkungen wie kommuniziert umgesetzt werden. Die Voraussetzungen für Dienstbefreiungen wurden gegenüber der bisherigen Regelung enger gefasst. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter mit eidgenössisch anerkanntem Diplom verfügen damit nicht mehr automatisch über die bisherige Befreiungsmöglichkeit. Bestehende Dienstbefreiungen werden überprüft und die entsprechenden Dossiers neu beurteilt. Gemäss Angaben des Bundes erfolgt die Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs der Armee.

Nach einer ersten Einschätzung des IVR kann die neue Ausgangslage zu einer derzeit nicht quantifizierbaren, jedoch möglichen Verknappung der personellen Ressourcen im zivilen Rettungswesen führen. Daraus können Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung des Betriebs sowie auf die Sicherstellung der Gebietsabdeckung einzelner Rettungsdienste entstehen.

Vor diesem Hintergrund wird der IVR die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die neue Ausgangslage informieren und den Austausch mit den zuständigen Stellen weiterführen.

Der IVR hält weiterhin an seiner Position fest, dass die Einschränkung der bisherigen Befreiungspraxis die Bedeutung des Rettungswesens für die Gesundheitsversorgung sowie für ausserordentliche Lagen nicht ausreichend berücksichtigt.