Handlungsempfehlungen zur Alarmierung und Disposition von Rettungshelikoptern
Im März 2026 wurden sämtliche Luftrettungsanbieter sowie die Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144 eingeladen, zu den bestehenden Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2019 Stellung zu nehmen. Insgesamt sind 18 Stellungnahmen eingegangen, die sorgfältig ausgewertet wurden und in die Überarbeitung eingeflossen sind. Die überarbeiteten Handlungsempfehlungen wurden am 5. Oktober 2026 vom Vorstand IVR-IAS genehmigt und treten am 1. November 2026 in Kraft.
Ziel der überarbeiteten Handlungsempfehlungen ist es, eine schweizweit einheitliche, organisationsunabhängige und patientenorientierte Disposition der Luftrettungsmittel nach dem «Next-Best»-Prinzip zu fördern. Im Mittelpunkt stehen dabei klar definierte Verantwortlichkeiten, ein transparenter Informationsaustausch sowie eine möglichst direkte und zeitverzugsarme Alarmierung.
Für Fragen oder weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



