Adresse:

Interverband für
Rettungswesen IVR-IAS
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach
3000 Bern 7

Tel 031 320 11 44
Fax 031 320 11 49

Mail: info@ivr.ch

 

Richtlinen zur Annerkennung des Interverbandes für Rettungswesen 2010

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Neuen Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten und zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144 in Kraft getreten. Die Richtlinien sind ab sofort kostenlos zum Download verfügbar.

Die Richtlinien sind ab sofort kostenlos zum Download unter folgendem Link verfügbar. 

Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten 2010 

Richtlinien zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144 2010

Für Rettungsdienste und Sanitätsnotrufzentralen, die bereits mit der Vorbereitung der Anerkennung begonnen haben, können die bisherigen Richtlinien in einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010 noch zur Anwendung gelangen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. 
Wir sind überzeugt, dass die Neuen Richtlinien einen gut zu bewältigen Schritt in Richtung Verbesserung der Qualität im Rettungswesen darstellen und dass die verlängerte Frist nicht in Anspruch genommen werden muss. 

Für Fragen rund um die Anerkennung und für die Vorbereitung eines Verfahrens bitten wir Sie jederzeit Kontakt mit der Geschäfststelle des IVR per Mail (info@ivr.ch) aufzunehmen oder uns über die Nummer 031 320 11 44 telefonisch zu kontaktieren. 

Die bisherigen Richtlinien stehen zum Download bereit:

Richtlinien Anerkennung RD alt: PDF-DATEI [854]

Richtlinien Anerkennung SNZ 144 alt: PDF-DATEI [317]

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Seit dem 1. Januar 2010 sind die Neuen Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten und zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144 in Kraft getreten. Die Richtlinien sind ab sofort kostenlos zum Download verfügbar.

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